Corona-Schutzmassnahmen
Auch wenn im Alltag die Corona-Schutzmassnahmen gelockert sind, können in Einzelfällen aus medizinischen oder organisatorischen Gründen wieder Einschränkungen nötig sein. Die Ansteckungsgefahr bleibt hoch, insbesondere in einem Spital, wo Viren auf Menschen treffen, deren Immunsystem und Abwehrkräfte oft geschwächt sind.
Daher gelten in unseren Spitälern folgende Regelungen:
Maskenempfehlung
Aktuell herrscht in unseren Spitälern keine Maskenpflicht, ausser Sie haben Erkältungssymptome (FFP2-Maske). Wir empfehlen bei direktem Kontakt mit Patientinnen und Patienten, insbesondere wenn ein Mindestabstand von 1.5 m nicht eingehalten werden kann, eine medizinische Hygienemaske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Masken erhalten Sie an unserem Empfang.
Händehygiene
Bitte desinfizieren Sie grundsätzlich beim Betreten unserer Spitäler die Hände.
Besucheranzahl
Derzeit ist keine Einschränkung der Besucherzahl notwendig, Besuche von Kindern sind ohne Altersbeschränkungen zugelassen.
Besuche bei Covid-Patientinnen und Patienten in Isolation
Besuche sind nur mit Anmeldung (zur Instruktion für die Schutzkleidung) möglich.